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Ich stimme mit meiner Anmeldung zu, dass meine persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse und Unternehmen, zum Zweck der Mitgliederverwaltung bei der Landwirtschaftskammer Österreich gespeichert sowie zur Betreuung meines Unternehmens und der Kontrollabwicklung über die Einhaltung der Bedingungen der Initiative an die AMA Marketing GmbH übermittelt werden. Gegebenenfalls von mir hochgeladene Bilder oder Dokumente können zur Präsentation meines Unternehmens auf der Homepage veröffentlicht werden, sobald die Teilnahmevereinbarung mit der AMA Marketing GmbH unterzeichnet ist.

Weiters werden Ihre angegebenen Daten elektronisch gespeichert und für Marketing- und wissenschaftliche Zwecke von der Landwirtschaftskammer Österreich im Rahmen der Initiative „Gut zu wissen!“ verwendet. Diese Zustimmung kann jederzeit per E-Mail an tidlgutzuwissen@lk-oe.at widerrufen werden. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO. Alle Daten werden gemäß den Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt.

Auskünfte sind an die Landwirtschaftskammer Österreich,

zH Frau Mag. Katharina Tidl oder an tidlgutzuwissen@lk-oe.at

zu richten.


  1. Ich stimme mit meiner Anmeldung zu, dass meine persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse und Unternehmen, zum Zweck der Mitgliederverwaltung bei der Landwirtschaftskammer Österreich gespeichert sowie zur Betreuung meines Unternehmens und der Kontrollabwicklung über die Einhaltung der Bedingungen der Initiative an die AMA Marketing GmbH übermittelt werden. Gegebenenfalls von mir hochgeladene Bilder oder Dokumente können zur Präsentation meines Unternehmens auf der Homepage veröffentlicht werden, sobald die Teilnahmevereinbarung mit der AMA Marketing GmbH unterzeichnet ist.

  2. Die zwei von der LK Österreich geschützten Wort-Bild-Marken „Gut zu wissen“, nämlich einmal mit der rot-weiß-roten Lupe und einmal mit der blauen Lupe (im Folgenden als Wort-Bild-Marken bezeichnet), sind in standardisierter Form, entsprechend dem Corporate Design-Manual, zu verwenden.

  3. Die Anbringung der Wort-Bild-Marken hat in der Art zu erfolgen, dass sie eindeutig dem Betrieb des Teilnehmers zugeordnet werden können.

  4. Der Einsatz der Wort-Bild-Marken ist auf der Speisekarte, im Aushang und im Webauftritt gestattet. Eine Verwendung auf anderen Werbeträgern ist mit der Landwirtschaftskammer Österreich gesondert zu vereinbaren. Die Kombination mit anderen Logos ist gestattet.

  5. Das Recht zur Nutzung der Wort-Bild-Marken ist nicht übertragbar.

  6. Der Teilnehmer stellt über ein Eigenkontrollsystem und entsprechende Dokumentation sicher, dass die Teilnahmebedingungen eingehalten werden. Er gewährt der Landwirtschaftskammer Österreich und den von ihr beauftragten Stellen das Recht, zu den allgemeinen Geschäftszeiten Kontrollen vorzunehmen. Die Kontrollen umfassen die Betriebsbesichtigung und die Einsicht in die Geschäftsunterlagen.

  7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Änderungen der Teilnehmerbedingungen werden rechtzeitig, jedoch mindestens 30 Tage zuvor, bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat bei beabsichtigter Änderung der Richtlinien das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung per e-Mail / Post Einspruch dagegen zu erheben. Sollte innerhalb dieser Frist kein Einspruch gegen die Änderungen einlangen, erklärt sich der Teilnehmer mit den Änderungen einverstanden. Ein Einspruch bewirkt die sofortige Endigung der Teilnahme und das Verbot der weiteren Nutzung der Wort-Bild-Marken.

  8. Die Teilnahme an der Initiative ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat für beide Teile kündbar.

  9. Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen und dem Corporate Design-Manual ist die Landwirtschaftskammer Österreich berechtigt, je nach Art, Schwere und Dauer des Verstoßes eine sofortige Endigung dieser Vereinbarung auszusprechen. Das Recht auf die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche bleibt dadurch unberührt. Die Kosten der Entfernung der Wort-Bild-Marken als Folge eines solchen Verstoßes trägt der Teilnehmer.

  10. Im Fall einer Auflösung der Vereinbarung verpflichtet sich der Teilnehmer, sämtliche zur Verfügung gestellten Logos, die mit den Wort-Bild-Marken von „Gut zu wissen“ versehen sind, zu entfernen.

Die Vereinbarung wird mit dem Anhaken des Kästchens und dem Klick auf den Bestätigen-Button abgeschlossen.

 

Datenschutzerklärung

Ich stimme mit meiner Anmeldung zu, dass meine persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse und Unternehmen, sowie gegebenenfalls von mir hochgeladene Bilder oder Dokumente zum Zweck der Mitgliederverwaltung bei der Landwirtschaftskammer Österreich gespeichert und zur Präsentation meines Unternehmens auf der Homepage veröffentlicht, sowie zur Betreuung meines Unternehmens und der Kontrollabwicklung über die Einhaltung der Bedingungen der Initiative an die Agrar Markt Austria übermittelt werden.

Weiters werden Ihre angegebenen Daten elektronisch gespeichert und für Marketing- und wissenschaftliche Zwecke von der Landwirtschaftskammer Österreich im Rahmen der Initiative „Gut zu wissen!“ verwendet. Diese Zustimmung kann jederzeit per E-Mail an tidlgutzuwissen@lk-oe.at widerrufen werden. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO. Alle Daten werden gemäß den Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt. 

Auskünfte sind an die Landwirtschaftskammer Österreich,

zH Frau Mag. Katharina Tidl oder an tidlgutzuwissen@lk-oe.at zu richten.